Allgemeine Mietbedingungen

Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert wenn:

– im Pass kein Visum eingetragen ist
– der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist.

Der Abschluss eines Mietvertrages und die damit verbundene Nutzung des Fahrzeugs ist erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr oder mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins gestattet.

Das Ausschalten der Online Verbindung des Fahrzeuges ist unter keinen Umständen gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden CHF 500.- berechnet.

Carsharing:
Nutzer des Carsharing-Systems bekommen für den gebuchten Zeitraum per App Zugriff zum Fahrzeug. Der Nutzer ist eigenständig verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrstauglich Zustand befindet. Der Fahrer bestätigt mit der Nutzung der App die gesamten AGB und seine eigene Fahrtüchtigkeit sowie den Besitz eines gültigen Führerscheins. Ferner ist vor Beginn der Nutzung allfällige Schadens und km-Stand per Chat zu übertragen. Ansonsten wird das Fahrzeug als schadensfrei gesehen und die End-km des Vorkunden als Start-km angenommen.

Umbuchung & Stornierungen

Vor Mietbeginn ist eine Stornierung der Buchung möglich. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornierungsgebühr in Prozent des Mietpreises verrechnet:

Bis 21 Tage vor Mietbeginn nach Aufwand – mind. CHF 45.-
Bis 72h vor Mietbeginn 50%
Innert 72h vor Mietbeginn 75%
Bei Nichterscheinen 100%

Stornierungen können im Messenger, per Whatsapp oder per E-Mail erfolgen und gelten nur, wenn vom Vermieter bestätigt.

Haftpflichtversicherung

Das gemietete Fahrzeug ist zu den vereinbarten Versicherungsbedingungen der Versicherung sowie mit der für die Schweiz gültigen Mindestversicherungssumme haftpflicht- und Vollkasko versichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe sowie alle Inhalte des Wagens, mitgeführte Objekte, Personen, Elektronikartikel oder Geschäftsartikel.

Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug lenkt oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Assistenzsysteme und ein unsachgemässer Gebrauch sowie Rennen, Fahrtrainings, Leistungstests, private Shows, oder ähnlicher unsachgemässer Gebrauch.

Vollkaskoversicherung

Unser Tesla ist Vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt 2500 CHF pro Schadensfall bzw. CHF 3500.- für unter 26 Jährige.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind mutwillige oder grobfahrlässige Beschädigung sowie Beschädigungen innerhalb des Fahrzeuges (z.B. Kratzer, Löcher, Flecken)
Dies kann dann über die Privathaftpflicht abgewickelt werden.

Generell ist folgendes nicht erlaubt und somit von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen:

– Strassenrennen (auf öffentlichen und nicht öffentlichen Strecken)
– Widerrechtliche Benützung des Fahrzeugs sowie Provokation im Strassenverkehr
– Begehung von Straftaten
– Fahren auf nicht befestigten Strassen (z.B. Schotter- & Feldwege)

Ladung & Reinigung

Das Fahrzeug wird dem Mieter im batterieschonenden Standart-Ladezustand (80%) übergeben. Der Mieter lädt das Fahrzeug nach Bedarf auf eigenen Kosten während der Mietzeit (Supercharger sind meinst inkludiert) und bringt es möglichst geladen zurück bzw wird das Fahrzeug durch Tesla-Vermietung.ch abgeholt (in diesem Falle ist eine entsprechende Ladung nach Abstimmung einzuhalten).

Wir legen grossen Wert auf saubere, gepflegte und gewartete Fahrzeuge.
Bei übernormalen Verunreinigungen aussen (Harz, Teer) bzw. Innen (Tiere, Essen/Trinken, Schlammschuhe, Sand)
erlauben wir uns über 20 min Putzaufwand nach Aufwand zu berechnen.

Die Mitnahme von Tieren ist ohne Schutzmassnahmen nicht gestattet. Wird ein Tier mitgeführt, wird die Reinigung nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für Schäden bitten wir eine Privathaftpflicht zu besitzen.

Unsere Teslas sind Nichtraucherfahrzeuge. Wird im Auto geraucht, wird dem Mieter mind. 500 CHF für die Reinigung verrechnet.

Fahren, Kilometer & Gebühren

Zu dem Fahrzeuggrundpreis 100.-/Tag können Sie km-Pakete buchen. Die Preise finden sie auf der Buchungsseite rechts neben dem Kalender unter „Extras | Kilometer pro Miete“
Die km die darüberhinaus gefahren werden, werden mit dem gebuchten km-Satz abgerechnet. Dies halten wir für die fairste Abrechnungsform.

Fahrten ins benachbarte Ausland (Österreich & Deutschland) sind ohne weitere Genehmigungen erlaubt.
Andere Länder sind dem Vermieter mitzuteilen und wird im Mietvertrag vermerkt.

Parkgebühren, Mautpflichten und besondere Verkehrsbestimmungen für Fahrten sind vom Mieter zu tragen (Autobahngebühren oder Vignette).
Übertretungsanzeigen, Parkverzeigungen und alle anderen Arten von Bussen sind vom Mieter zu tragen
Bei der Verwendung eines Superchargers ist zu beachten, dass das Fahrzeug nach Beendigung des Ladevorgangs sofort weggestellt werden muss um Gebühren zu vermeiden.

Bussen oder sonstige Gebühren sind nebst der Bearbeitungsgebühr von mind. Fr. 35.- vom Mieter zu übernehmen

Bei Überbeanspruchung / extremes Fahren (ab 75% über Norm-Wh/km), werden CHF 0.15 pro Kilometer zusätzlich berechnet. (Keine Angst hier: wir haben es noch nie berechnet)

Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert wenn:

– im Pass kein Visum eingetragen ist
– der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist.

Der Abschluss eines Mietvertrages und die damit verbundene Nutzung des Fahrzeugs ist erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr oder mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins gestattet.

Das Ausschalten der Online Verbindung des Fahrzeuges ist unter keinen Umständen gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden CHF 500.- berechnet.

Carsharing:
Nutzer des Carsharing-Systems bekommen für den gebuchten Zeitraum per App Zugriff zum Fahrzeug. Der Nutzer ist eigenständig verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrstauglich Zustand befindet. Der Fahrer bestätigt mit der Nutzung der App die gesamten AGB und seine eigene Fahrtüchtigkeit sowie den Besitz eines gültigen Führerscheins. Ferner ist vor Beginn der Nutzung allfällige Schadens und km-Stand per Chat zu übertragen. Ansonsten wird das Fahrzeug als schadensfrei gesehen und die End-km des Vorkunden als Start-km angenommen.

Vor Mietbeginn ist eine Stornierung der Buchung möglich. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornierungsgebühr in Prozent des Mietpreises verrechnet:

Bis 21 Tage vor Mietbeginn nach Aufwand – mind. CHF 45.-
Bis 72h vor Mietbeginn 50%
Innert 72h vor Mietbeginn 75%
Bei Nichterscheinen 100%

Stornierungen können im Messenger, per Whatsapp oder per E-Mail erfolgen und gelten nur, wenn vom Vermieter bestätigt.

Das gemietete Fahrzeug ist zu den vereinbarten Versicherungsbedingungen der Versicherung sowie mit der für die Schweiz gültigen Mindestversicherungssumme haftpflicht- und Vollkasko versichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist jedenfalls die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe sowie alle Inhalte des Wagens, mitgeführte Objekte, Personen, Elektronikartikel oder Geschäftsartikel.

Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug lenkt oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Assistenzsysteme und ein unsachgemässer Gebrauch sowie Rennen, Fahrtrainings, Leistungstests, private Shows, oder ähnlicher unsachgemässer Gebrauch.

Unser Tesla ist Vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt 2500 CHF pro Schadensfall bzw. CHF 3500.- für unter 26 Jährige.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind mutwillige oder grobfahrlässige Beschädigung sowie Beschädigungen innerhalb des Fahrzeuges (z.B. Kratzer, Löcher, Flecken)
Dies kann dann über die Privathaftpflicht abgewickelt werden.

Generell ist folgendes nicht erlaubt und somit von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen:

– Strassenrennen (auf öffentlichen und nicht öffentlichen Strecken)
– Widerrechtliche Benützung des Fahrzeugs sowie Provokation im Strassenverkehr
– Begehung von Straftaten
– Fahren auf nicht befestigten Strassen (z.B. Schotter- & Feldwege)

Das Fahrzeug wird dem Mieter im batterieschonenden Standart-Ladezustand (80%) übergeben. Der Mieter lädt das Fahrzeug nach Bedarf auf eigenen Kosten während der Mietzeit (Supercharger sind meinst inkludiert) und bringt es möglichst geladen zurück bzw wird das Fahrzeug durch Tesla-Vermietung.ch abgeholt (in diesem Falle ist eine entsprechende Ladung nach Abstimmung einzuhalten).

Wir legen grossen Wert auf saubere, gepflegte und gewartete Fahrzeuge.
Bei übernormalen Verunreinigungen aussen (Harz, Teer) bzw. Innen (Tiere, Essen/Trinken, Schlammschuhe, Sand)
erlauben wir uns über 20 min Putzaufwand nach Aufwand zu berechnen.

Die Mitnahme von Tieren ist ohne Schutzmassnahmen nicht gestattet. Wird ein Tier mitgeführt, wird die Reinigung nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für Schäden bitten wir eine Privathaftpflicht zu besitzen.

Unsere Teslas sind Nichtraucherfahrzeuge. Wird im Auto geraucht, wird dem Mieter mind. 500 CHF für die Reinigung verrechnet.

Zu dem Fahrzeuggrundpreis 100.-/Tag können Sie km-Pakete buchen. Die Preise finden sie auf der Buchungsseite rechts neben dem Kalender unter „Extras | Kilometer pro Miete“
Die km die darüberhinaus gefahren werden, werden mit dem gebuchten km-Satz abgerechnet. Dies halten wir für die fairste Abrechnungsform.

Fahrten ins benachbarte Ausland (Österreich & Deutschland) sind ohne weitere Genehmigungen erlaubt.
Andere Länder sind dem Vermieter mitzuteilen und wird im Mietvertrag vermerkt.

Parkgebühren, Mautpflichten und besondere Verkehrsbestimmungen für Fahrten sind vom Mieter zu tragen (Autobahngebühren oder Vignette).
Übertretungsanzeigen, Parkverzeigungen und alle anderen Arten von Bussen sind vom Mieter zu tragen
Bei der Verwendung eines Superchargers ist zu beachten, dass das Fahrzeug nach Beendigung des Ladevorgangs sofort weggestellt werden muss um Gebühren zu vermeiden.

Bussen oder sonstige Gebühren sind nebst der Bearbeitungsgebühr von mind. Fr. 35.- vom Mieter zu übernehmen

Bei Überbeanspruchung / extremes Fahren (ab 75% über Norm-Wh/km), werden CHF 0.15 pro Kilometer zusätzlich berechnet. (Keine Angst hier: wir haben es noch nie berechnet)